Strassenbau & Strassenunterhalt

Die Gemeinde baut und unterhält die Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebietes. Unsere Mitarbeiter vom Bauhof sind für die Wartung und Instandsetzung wie auch Winterdienst zuständig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter vom Bauamt in der VG Windach. 

Radwegebau – Lückenschluss zwischen Windach – Schöffelding – Eresing

Baubeginn: November 2023

Geplantes Bauende: Sommer 2024

Gefördert im Wege der Nationalen Klimaschutz-Initiative durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,

https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtline

Förderkennzeichen: 67K23087

Pflege der gemeindlichen Grünanlagen

Wir kümmern uns um unsere Grünanlagen. Wenn Sie den Eindruck haben, das sie nicht gepflegt sind, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung und sagen uns, wo. Wenn Sie sich selbst engagieren und eine Grünanlage betreuen wollen, wie es in Windach z.B. bei der Bepflanzung des Kreisels der Fall ist, sehr gerne! – dann nehmen Sie bitte Kontakt zum Bürgermeister auf oder zu Herrn Schmid vom Bauamt in der VG Windach. 

Strassenbeleuchtung

Wir kümmern uns um die Straßenbeleuchtung. Stellen Sie fest, dass eine Straßenlaterne nicht funktioniert, melden Sie sich bitte bei unseren Mitarbeitern im Bauamt der VG Windach
Auf dem BayernPortal können Sie mehr dazu lesen.

Meldung von Schäden, Gefährdungen oder Mängel

Herr Stechele
Hauptamt
Verwaltungsgemeinschaft Windach 
(Zimmer 4)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen.

Meldung von Schäden, Gefährdungen oder Mängel an öffentlichen Verkehrsflächen bzw. Gebäuden

Die Gemeinden sind verpflichtet, in allen Bereichen kommunaler Aufgaben eine haftungsrechtliche Organisation zur Schaden- und Unfallverhütung zu schaffen. Dies geschieht u.a. durch regelmäßige Kontrollen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, um eine größtmögliche Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. 

Da diese Kontrollen nicht täglich und überall durchgeführt werden können, bitten wir Sie zur Vermeidung von Unfällen oder Folgeschäden um Ihre Mithilfe! Bitte informieren Sie uns bei Kenntnisnahme einer Gefährdung oder eines Mangels im öffentlichen Bereich über

Telefon 08193 9305-0,
E-Mail:info@vg-windach.de
„Schadenmeldung online“ auf der Website der Verwaltungsgemeinschaft, oder indem Sie uns einfach einen Zettel in den Briefkasten des Rathauses werfen! 

Vielen DANK!
Windach, im Juli 2019
Richard Michl, 1. Bürgermeister

Widmung von Strassen, wegen und Plätzen

Frau Peischer
Bauamt
Zimmer 3
Verwaltungsgemeinschaft Windach

Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen.

Durch die Widmung einer Straße, eines Platzes oder eines Weges durch die Gemeinde werden diese von „privat“ zu „öffentlich“. Der Gemeinderat beschließt die Widmung.
Weitere Infos finden Sie auf dem BayernPortal oder Sie fragen Frau Peischer vom Bauamt in der VG Windach

BAumschutz

Anmerkung bezüglich der naturschutzrechtlichen Bestimmungen:

Bei Rückschnitten und Zuschnitten sind während der Vegetationsperiode vom 01. März bis 30. September die Bestimmungen des Naturschutzes zu beachten. Nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 Naturschutzgesetz ist es in dieser Zeit verboten, Hecken, Bäume, Gebüsche und Röhrichtbestände zu fällen, zu zerstören, abzuschneiden oder erheblich zu beeinträchtigen. Dieses Verbot gilt jedoch nicht für Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs notwendig werden, sowie für Form- und Pflegezuschnitte. Es sollte eine schonende Ausführung der Maßnahmen stattfinden.

Bevor Sie einen Baum fällen oder zurückschneiden möchten, erkundigen Sie sich bitte vorher bei uns, ob Sie bestimmte Schutz-/Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen. Gerne können Sie das Bauamt telefonisch kontaktieren. 

Ausbaubeitrag

Seit dem 1.1.2018 erheben wir keine Beiträge mehr zur Verbesserung und Erneuerung der Straßen (Ausbaubeitrag). Warum dies so ist, können Sie auf dem BayernPortal  nachlesen.
Der Erschließungsbeitrag ist davon nicht betroffen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Schmid vom Bauamt in der VG Windach