Bürgerbüro Windach

Frau Stoiber
Telefon:
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Zimmer 2
08193 – 9305-17
08193 – 9305-917
stoiber@vg-windach.de

Frau Teichert
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teichert@vg-windach.de

Bürgerbüro Online

Behördengänge schnell und einfach online erledigen!
Hier finden Sie LINKS zu verschiedenen Anträgen und Formularen über das Rathaus Service-Portal – komuna.RSP.

Anmeldung bei der Meldebehörde

Bei Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen in Ihrer Gemeinde im Bürgerbüro in der VG Windach anmelden. Wahlweise nutzen Sie das Bürgerbüro online für Ihre Anmeldung. 

WOHNSITZ - HAUPTWOHNUNG UND NEBENWOHNUNG

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und auch bewohnen, ist eine Wohnung ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist, machen Sie das  im Bürgerbüro in der VG Windach. Wahlweise nutzen Sie das Bürgerbüro online für Ihre Abmeldung von der Nebenwohung und hier können Sie den Statuswechsel des Wohnsitzes auch im Internet durchführen. 

ABMELDUNG BEI DER MELDEBEHÖRDE VON NEBENWOHNSITZEN ODER WEGZUG INS AUSLAND

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde im Bürgerbüro in der VG Windach abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen, . Wahlweise nutzen Sie das Bürgerbüro online für Ihre Abmeldung von der Nebenwohung. 

MELDEAUSKÜNFTE

Für eine einfach oder erweiterte Meldeauskunft wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterin im Bürgerbüro in der VG Windach.Wahlweise nutzen Sie das Bürgerbüro online, um zum Antragsformular zu gelangen. 

AUSKUNFTSSPERRE

Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen. Wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterin im Bürgerbüro in der VG Windach. Wahlweise nutzen Sie das Bürgerbüro online, um zum Antragsformular zu gelangen. 

PERSONALAUSWEIS, REISEPASS

Für die Beantragung oder Änderung eines Ausweises, z.B. Personalausweis, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen in der Gemeindekanzlei in Ihrer Gemeinde in Finning oder im Bürgerbüro in der VG Windach.  Wahlweise nutzen Sie das Bürgerbüro online, um zum Antragsformular zu gelangen. 

Für die Beantragung eines Personalausweises / vorläufigen Personalausweises, Reisepasses oder vorläufigen Reisepass ist die Vorlage einer Original Geburts- oder Heiratsurkunde notwendig.

Beglaubigungen

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen. Bitte wenden Sie an unsere Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro in der VG Windach.

FÜHRUNGSZEUGNIS, VERGLEICHBARER NACHWEIS FÜR AUSLÄNDER

Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen in der Gemeindekanzlei in Eresing oder im Bürgerbüro in der VG Windach. Wahlweise nutzen Sie das Bürgerbüro online, um zum Antragsformular zu gelangen. 

Für Nicht-EU-Bürger gilt die Beantragung eines vergleichbaren Nachweises, lesen Sie dazu mehr hier oder fragen Sie unsere Mitarbeiterinnen. 

Archiv Bürgerbüro

Sie erforschen und recherchieren, benötigen Auskünfte aus früheren Amtsbüchern oder Verwaltungsakten, dann wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro in der VG Windach.