Bauplanung

Herr Schmid
Leiter Bauamt
und Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 3)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ordnet den vorhandenen und voraussichtlichen Flächenbedarf unserer Gemeinde für die einzelnen Nutzungsmöglichkeiten wie Wohnen, Arbeiten, Erholung und Verkehr. Er ist ein vorbereitender Bauleitplan und wird alle 10 – 20 Jahre aktualisiert. Er besitzt jedoch keine Aussenwirkung auf Sie als Bürger, da er ein sogenanntes Verwaltungsinternum ist.  

Ist aktuell ein Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung im Verfahren, dann können Sie ihn unter Bauleitplanverfahren einsehen und dazu Ihre schriftliche Stellungnahme per Email oder per Post an Herrn Schmid vom Bauamt in der Verwaltungsgemeinschaft senden. Die Rechtsgrundlagen finden Sie auf dem BayernPortal.

Mehr über die Rechtsgrundlagen können Sie hier auf dem BayernPortal  nachlesen oder Sie kontaktieren unseren Mitarbeiter Herrn Schmid vom Bauamt in der Verwaltungsgemeinschaft.

Auf dem Geoportal Bayern sind die Daten der Bauleitplanung ebenfalls erfasst und können dort eingesehen werden.

Das Öffnen der Pläne kann je nach Internetleitung etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Bauleitplanverfahren

Ist aktuell ein Bebauungsplan oder Flächennutzungsplanentwurf im Verfahren, dann können Sie ihn hier einsehen und dazu Ihre schriftliche Stellungnahme per Email oder per Post an Herrn Schmid vom Bauamt in der Verwaltungsgemeinschaft senden. Die Rechtsgrundlagen finden Sie auf dem BayernPortal.

Die Rechtsgrundlagen finden Sie auf dem BayernPortal.
Auf dem Geoportal Bayernsind die Daten der Bauleitplanung ebenfalls erfasst und können dort eingesehen werden.

Bebauungspläne

Die Bebauungspläne unserer Gemeinde können Sie hier online anschauen und auf der Gemeinde zu den Öffnungszeiten einsehen. Vermissen Sie einen Bebauungsplan, rufen Sie bitte Herrn Schmid vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Windach an.

Auf dem BayernPortal finden Sie die Rechtsgrundlagen und Beschreibung für den Bebauungsplan.

Aussenbereichssatzung

Die Aussenbereichssatzung unserer Gemeinde ist für Sie von Belang, wenn Sie ein Bauvorhaben planen. Bitte wenden Sie sich an Herrn Schmid im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft, wenn Sie weiterführende Fragen haben.. Den rechtlichen Hintergrund können Sie hier auf dem BayernPortal nachlesen.

Innenbereichssatzung

Die Innenbereichssatzung legt dar, welche Grundstücke zu unseren im Zusammenhang bebauten Ortsteilen gehören und welche zum Außenbereich.

Eine umfassendere Beschreibung der Abgrenzungssatzung finden Sie hier auf dem BayernPortal oder Sie wenden sich direkt an einen unserer Mitarbeiter vom Bauamt in der VG Windach

Gewerbegrundstücke

Die Gemeinde Windach verfügt über ein Gewerbegebiet. Derzeit stehen jedoch keine freien Plätze zur Verfügung. Bei Interesse wenden Sie sich an
Herrn Michl oder Herrn Schmid bei der Verwaltungsgemeinschaft Windach. 

Auf dem BayernPortal finden Sie weitere Informationen zur Gewerbeansiedlung.

Umlegungsverfahren

Nicht nur die Gemeinde, auch Sie als Bürger und Bürgerin können die Neuordnung von Grundstücken, also ein Umlegungsverfahren initiieren, wenn eine einvernehmliche Regelung zwischen Ihnen und den anderen Grundstückseigentümern nicht möglich ist. 

Auf dem BayernPortal finden Sie eine Beschreibung, die Voraussetzungen sowie Fristen und Kosten dazu. 

Flurbereinigung

Die Flurbereinigung, auch Flurneuordnung gennant, sieht eine Neuordnung von ländlichem Grundbesitz vor, aber auch Dorferneuerung, Gewässer- und Umweltschutz sowie die Stärkung ländlichen Raums gehören zu ihren Entwicklungen. Weitere Informationen finden Sie hier auf dem BayernPortal oder Sie fragen Herrn Schmid vom Bauamt. 

Baumschutz

Es gibt in unseren Bebauungsplänen sogenannte festgesetzte, d.h. erhaltenswerte, Bäume. Bevor Sie also planen einen Baum zu fällen, auch wenn er auf Ihrem eigenen Grund und Boden wächst, erkundigen Sie sich bitte bei uns ob er unter den Baumschutz fällt. Gerne können Sie uns dazu telefonisch kontaktieren. Fragen Sie Herrn Schmid oder Herrn Schlenz vom Bauamt.

Anmerkung bezüglich der naturschutzrechtlichen Bestimmungen:

Bei Rückschnitten und Zuschnitten sind während der Vegetationsperiode vom 01. März bis 30. September die Bestimmungen des Naturschutzes zu beachten. Nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 Naturschutzgesetz ist es in dieser Zeit verboten, Hecken, Bäume, Gebüsche und Röhrichtbestände zu fällen, zu zerstören, abzuschneiden oder erheblich zu beeinträchtigen. Dieses Verbot gilt jedoch nicht für Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs notwendig werden, sowie für Form- und Pflegezuschnitte. Es sollte eine schonende Ausführung der Maßnahmen stattfinden.

Gewässerunterhaltung

Haben Sie Fragen zur Pflege, dem baulichem Zustand und der Entwicklung unserer Gewässer samt Ufer, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft.
Das Bayerische Wassergesetz  finden Sie hier auf dem BayernPortal.