Frau Peischer
Bauamt
Zimmer 3
Verwaltungsgemeinschaft Windach
Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen.
Jede Gemeinde besitzt eine eigene „Gemeindliche Satzung“ , die die einheitliche Ordnung für die Hausnummern regelt. D.h. die Gemeinde setzt die Hausnummer fest und Sie als Grundstückseigentümer übernehmen die Kosten für das Beschaffen, Anbringen und die Instandhaltung des Schildes. Mehr über die Nummerierungspflicht und wie sie ausschauen sollte, erfahren Sie auf dem Bayernportal und bei unserer Mitarbeiterin Frau Peischer vom Bauamt in der VG Windach.
Hier können Sie die Strassennamen und Hausnummernsatzung von Windach auf dem Ortsrecht herunterladen.