Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt in Windach persönlich zur Niederschrift erklärt werden. Vorab können Sie sich hier über Kosten und erforderliche Unterlagen informieren oder Sie rufen die zuständige Mitarbeiterin Frau Tirabasso in der Verwaltungsgemeinschaft Windach an.