Herr Richard Michl
Erster Bürgermeister Windach
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach
Auf Landesebene unterstützt Sie das Standortmarketing „Invest in Bavaria“ dabei, einen Standort in Bayern aufzubauen oder Ihre bereits bestehende Einrichtung zu erweitern.
Frau Stoiber
Telefon:
Fax:
Email:
Zimmer 2
08193 – 9305-17
08193 – 9305-917
stoiber@vg-windach.de
Frau Teichert
Telefon:
Fax:
Email:
Zimmer 2
08193 – 9305-17
08193 – 9305-917
teichert@vg-windach.de
Frau Schiffmann
Telefon:
Fax:
Email:
Zimmer 2
08193 – 9305-12
08193 – 9305-912
schiffmann@vg-windach.de
Erfahren Sie HIER auf dem BayernPortal alles über die Voraussetzungen, Fristen und erforderlichen Unterlagen zu Ihrer Gewerbeanzeige.
Sie können aber auch Ihre Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung) online erledigen oder in der VG Windach bei einer unserer Mitarbeiterinnen vom Bürgerbüro.
Die Kosten für die Anmeldung bei der Gemeinde Windach sind:
>40,00 EUR
>persönliches Erscheinen
>Handelsregisterauszug (nicht bei GbR, Einzelunternehmen)
>Ausweisdokument (bei einer GbR von jedem einzelnen Meldenden)
>bei einer GmBH Vollmacht der weiteren Gesellschafter
>Erlaubnis (z.B. Handwerkskarte bei GbR)
Die Kosten für die Ab-/Ummeldung bei der Gemeinde Windach sind:
>25,00 EUR
>persönliches Erscheinen >Ausweisdokument (bei einer GbR von jedem einzelnen Meldendem)
>bei einer GmbH Vollmacht der weiteren Gesellschafter.
Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug. Alles über die Voraussetzungen, Fristen, erforderlichen Unterlagen erfahren Sie hier auf dem BayernPortal.
Hier finden Sie auch den „Assistenten“, der Sie beim Schreiben des formlosen Antrags (mit Unterschrift) an uns unterstützt.
Sie können die Auskunft aber auch online auf dem Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragen oder im Bürgerbüro der VG Windach.
Die Gemeinde verfügt über ein Gewerbegebiet. Derzeit stehen jedoch keine Grundstücke zur Verfügung. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unseren Mitarbeiter Herrn Schmid vom Bauamt in der VG Windach.
Die Gemeinde erhebt eine Ertragssteuer auf die Gewinne der Gewerbebetriebe und entscheidet über die Höhe der Gewerbesteuer. Hier finden Sie weitere Informationen auf dem BayernPortal.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Klas vom Steueramt in er VG Windach.
Beschreibung, Voraussetzungen, Fristen sowie erforderliche Unterlagen und Formulare für den Antrag auf eine Gaststättenrechtliche Erlaubnis nach §12 GastG und wann dieser nicht notwendig ist, erfahren Sie auf dem BayernPortal oder bei einer unserer Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro in der VG Windach.
Hier können Sie sich über die Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung der allgemeinen Sperrzeit auf dem Bayernportal erkundigen oder Sie wenden sich direkt an unsere Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro in der VG Windach.
Wir können aus wichtigen Gründen im Einzelfall von einzelnen Verboten eine Befreiung erteilen. Bitte wenden Sie sich für den Befreiungsantrag an unsere Mitarbeiterin Frau Schiffmann in der VG Windach und informieren sich hier auf dem BayernPortal über die Voraussetzungen für einen Befreiungsantrag .
Planen Sie Plakate oder öffentliche Anschläge im Gebiet unserer Gemeinden, wenden Sie sich bitte zuvor an unsere Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro in der VG Windach, um zu erfahren, wo dies möglich ist.
Für das Veranstalten von sogenannten kleinen Lotterien, Ausspielungen und Tombolas gelten bestimmte Voraussetzungen und die Beantragung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis. Informieren Sie sich dazu auf dem BayernPortal oder bei einer unserer Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro der VG Windach.
Planen Sie eine öffentliche Vergnügung, müssen Sie uns das spätestens eine Woche vorher anzeigen. Hier lesen Sie alles zu den Voraussetzungen, Fristen, erforderlichen Unterlagen und Kosten. Oder Sie wenden sich direkt an unsere Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro in der VG Windach.