Feuerwehr Schöffelding
Feuerwehr Hechenwang
Feuerwehr Windach
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Feuerwehr - 112

Im Alarmfall – Notfall immer sofort die Notfallnummer 112 anrufen!

  • Polizei 110
  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern 116 117
  • Giftnotruf München 089 19240
  • Kinder- und Jugendtelefon 0800 1110333
  • Krisendienst Psychiatrie 0180 6553000

Die Feuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde, der Chef ist der Bürgermeister und die fachliche Leitung übernehmen Ehrenämtler. 

Sie möchten sich ebenfalls engagieren und Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann werden? Dann kontaktieren Sie bitte die örtliche Feuerwehr, diese freut sich sehr über neue Kolleginnen und Kollegen und auch, wenn Kinder oder Jugendliche Interesse an diesem überaus wichtigen und sehr interessanten Ehrenamt haben.

Das Hauptamt der VG Windach ist zuständig für die Bearbeitung des Feuerwehrwesens. Unter dem Link BayernPortal finden Sie alles aktuelle zum Thema Feuerwehrdienst. 

Die Feuerwehrsatzung und die Feuerwehr Kostenersatzsatzung können Sie hier auf unserem Ortsrecht als PDF downloaden. 

Feuerwehren der Gemeinde Windach

Feuerwehr Windach
1. Kommandant Herr Fellner
1. Stellvertr. Kommandant Herr Gabler
2. Stellvertr. Kommandant Herr Greil

Alarmauslöser am Feuerwehrhaus,
Am Schlosspark 1

Feuerwehr Hechenwang
1. Kommandant Herr Gerum
2. Kommandant Herr Graf

Alarmauslöser am alten Schulgebäude, Flächenweg 2

Feuerwehr Schöffelding
1. Kommandant Herr Menter
2. Kommandant Herr Hesse

Alarmauslöser am Feuerwehrhaus,
Peter-Endres-Str. 1

Die Freiwillige Feuerwehr Windach sucht Verstärkung

Ist „ehrenamtliches Engagement“ für Sie MEHR als leere Worte? Möchten Sie sich aktiv für Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger einsetzen? Sind Sie an moderner Feuerwehrtechnik interessiert?

Dann haben wir für Sie in unserem Feuerwehrhaus einen Spind frei! Wir bieten Ihnen eine fundierte Aus- und Weiterbildung, modernste technische Ausstattung und kameradschaflichen Zusammenhalt.

Bei Interesse finden Sie Informationen zu einer aktiven Mitarbeit bei der Feuerwehr Windach in dieser „Ausschreibung“.

Abbrennerlaubnis

Planen Sie ein Feuerwerk außerhalb des Jahreswechsels, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Bürgerbüro in der VG Windach auf und beantragen eine Genehmigung für das Abbrennen von Feuerwerk.

Vorbeugender Brandschutz

Wenn man etwas vorbeugen kann, sollte man es tun. Hier können Sie sich über die Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz informieren. Auskünfte erteilen Ihnen auch unsere Kollegen vom Bauamt in der VG Windach.  

Verordnung Feuerbeschau

Die Feuerbeschau ist dazu da, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten. Die Kosten der Feuerbeschau werden von der Gemeinde getragen. Hier können Sie die Rechtsgrundlagen nachlesen.

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner im Bauamt in der VG Windach. 

Feuerwehreinsatz Kostenerstattung

Frau Schuhmann
Hauptamt
Verwaltungsgemeinschaft Windach 
(Zimmer 4)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen.

Hier erfahren Sie mehr über die Erhebung von Kostenersatz nach Feuerwehreinsätzen oder Sie kontaktieren das Hauptamt in der VG Windach. 

Die Feuerwehrsatzung und die Feuerwehr Kostenersatzsatzung können Sie hier auf unserem Ortsrecht als PDF downloaden.