Frau Kelly
Bürgerbüro
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 2)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach
- Montag 8-12 und 14-16 Uhr
- Dienstag 8-12 Uhr
- Mittwoch 8-12 Uhr
- Donnerstag 8-12 und 14-18 Uhr
- Freitag 8-12 Uhr
- und nach Vereinbarung
Im Alarmfall – Notfall immer sofort die Notfallnummer 112 anrufen!
Herr Richard Michl
Erster Bürgermeister Windach
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach
ACHTUNG: Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten des Rathauses. Vielen Dank.
Die Feuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde, der Chef ist der Bürgermeister und die fachliche Leitung übernehmen Ehrenämtler.
Sie möchten sich ebenfalls engagieren und Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann werden? Dann kontaktieren Sie bitte die Feuerwehr von Windach, Hechenwang oder Schöffelding, diese freuen sich sehr über neue Kolleginnen und Kollegen und auch, wenn Kinder oder Jugendliche Interesse an diesem überaus wichtigen und sehr interessanten Ehrenamt haben.
Bei Frau Jung vom Hauptamt in der VG Windach haben Sie Ihre Ansprechpartnerin für das Feuerwehrwesen; und – hier auf dem BayernPortal steht alles Wichtige und Interessante über den Feuerwehrdienst.
Die Feuerwehrsatzung und die Feuerwehr Kostenersatzsatzung können Sie hier auf unserem Ortsrecht als PDF downloaden.
Feuerwehr Windach
1. Kommandant Herr Karl
2. Kommandant Herr Greil
Alarmauslöser am Feuerwehrhaus,
Am Schlosspark 1
Feuerwehr Hechenwang
1. Kommandant Herr Wegele
2. Kommandant Herr Gerum
Alarmauslöser am alten Schulgebäude, Flächenweg 2
Feuerwehr Schöffelding
1. Kommandant Herr Menter
2. Kommandant Herr Hesse
Alarmauslöser am Feuerwehrhaus,
Peter-Endres-Str. 1
Frau Kelly
Bürgerbüro
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 2)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach
Planen Sie ein Feuerwerk außerhalb des Jahreswechsels, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu unseren Mitarbeiterinnen Frau Kelly oder Frau Weigl vom Bürgerbüro in der VG Windach auf und beantragen eine Genehmigung für das Abbrennen von Feuerwerk.
Herr Wollner
Bauamt, Wasserversorgung, Technik und Umwelt
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 3)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach
Wenn man etwas vorbeugen kann, sollte man es tun. Hier können Sie sich über die Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz informieren oder Sie kontaktieren Herrn Wollner vom Bauamt in der VG Windach.
Herr Wollner
Bauamt, Wasserversorgung, Technik und Umwelt
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 3)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach
Die Feuerbeschau ist dazu da, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten. Die Kosten der Feuerbeschau werden von der Gemeinde getragen. Hier können Sie die Rechtsgrundlagen nachlesen, Herr Wollner ist Ihr Ansprechpartner im Bauamt in der VG Windach.
Frau Jung
Hauptamt
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 4)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach
Hier erfahren Sie mehr über die Erhebung von Kostenersatz nach Feuerwehreinsätzen oder Sie kontaktieren Frau Jung vom Hauptamt in der VG Windach.
Die Feuerwehrsatzung und die Feuerwehr Kostenersatzsatzung können Sie hier auf unserem Ortsrecht als PDF downloaden.
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