Vereine A - Z

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Ehrenamtliche,

das ehrenamtliche Engagement und die Mitarbeit in Vereinen sind in Bayern Tradition und Ausdruck unserer Lebensphilosophie. Fast jeder Zweite in Bayern engagiert sich ehrenamtlich und ist aktiv in der Vereinsarbeit. So entstehen unser einmaliges bayerisches Lebensgefühl und die Lebensqualität, für die wir in der ganzen Welt bekannt sind!
Feiern verbindet und ist die Krönung des gemeinsamen Engagements. Und wir freuen uns, wenn die lang vermissten Feste nach der Pandemie – wenn auch vielleicht noch mit Ein schränkungen – wieder stattfi nden können. Gerade Feuerwehr-, Schützen-, Burschenvereins- und Sportfeste, Trachtenumzüge, wohltätige Veranstaltungen, Pfarrfeiern und unzählige andere Feierlichkeiten gehören zur Stärkung des Zusammenhalts und des Gemeinschaftsgefühls dazu. 

Diese Feste bedürfen der Planung und müssen die Belange von Sicherheit, Schutz der Anwohner und der Umwelt beachten. Die Beschäftigung mit den rechtlichen Grundlagen vor einer Veranstaltung soll den Verein jedoch nicht überfordern!
Die Bayerische Staatsregierung unterstützt daher die Vereine bei der Ausrichtung von Brauchtums- und Vereinsfeiern mit dem folgenden Leitfaden für Vereinsfeiern. Die Kapitel wurden auf den aktuellen Stand gebracht. Neue relevante Themenfelder u. a. zur Datenschutz-Grundverordnung, wurden aufgenommen.

Bitte klicken Sie hier.

Ehrenamt

Sich für und in der Gesellschaft zu engagieren, ist eine gute Sache. Mehr als 31 Millionen Menschen machen das in Deutschland bereits in ihrer Freizeit. Wenn Sie auf der Suche sind, ein für sich passendes Engagement in Ihrem Landkreis zu finden, dann können Sie sich bei der k.e.b., der Koordinationsstelle Engagierter Bürger informieren.

„Aktive Senioren Windach“

Zur Zeit finden die Aktivitäten wegen der Corona-Pandemie nicht statt.

Der Seniorentreff Windach wurde 2013 durch Herrn Otto Brösdorf, „seniorTrainer“ der EFI (Bundes-Modell-Programm Erfahrungswissen für Initiativen) vorgestellt. Durch Gemeinderatsbeschluss wurde Herr Otto Brösdorf zum Seniorenbeauftragten der Gemeinde Windach gewählt und bildet zusammen mit seinen Beiräten den Seniorenbeirat.
Herr Brösdorf ist telefonisch erreichbar unter der Nummer: 08193-7763, oder per Email an: otto.broesdorf@web.de.
Webseite des Seniorentreff Windach: seniorentreffwindach.de

Vereinsförderung

Gemeinnützige Vereine leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines lebendigen Gemeinwesens, in dem sich die vielfältigen ideellen Interessen und Bestrebungen seiner Bürger entfalten. Sie fördern wissenschaftliche, soziale, kulturelle, sportliche oder gesellschaftliche Zwecke. Die gemeinnützigen Vereine erfüllen Aufgaben, für die sonst Gemeinden im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger notwendiger- und zweckmäßigerweise Mittel einsetzen müssten. Durch ihre ideelle Zielsetzung unterscheiden sich die gemeinnützigen Vereine von den wirtschaftlichen Vereinen, deren Zweck in erster Linie auf die Unterhaltung eines Geschäftsbetriebes zur Erlangung wirtschaftlicher Vorteile gerichtet ist.

Im Rahmen ihrer Möglichkeiten will die Gemeinde Windach die Vereine unterstützen und somit auch ihre Anerkennung für deren Arbeit ausdrücken. Ganz besonders soll die Kinder- und Jugendarbeit gefördert werden. Die finanzielle Ausstattung der Vereine soll grundsätzlich über Mitgliedsbeiträge, Aktivitäten, Spenden und Sponsoring erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Vereinsfördermittel besteht nicht. Sie stellen eine freiwillige Leistung der Gemeinde dar.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der jährlich durch den jeweiligen Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Mittel und nach Maßgabe dieser Richtlinie. Die Gemeinde Windach erwartet, dass die Vereine angemessene Mitgliedsbeiträge erheben.
Nicht bezuschusst werden politische Parteien, Wählervereinigungen, gewerkschaftliche, religiöse oder gewerbliche Organisationen, sowie Spendensammelvereine (auch örtliche und überörtliche Vereinszusammenschlüsse).

Öffentliche Vergnügungen, Anzeige, Erlaubnis

Planen Sie eine öffentliche Vergnügung, müssen Sie uns das spätestens eine Woche vorher anzeigen. Hier lesen Sie alles zu den Voraussetzungen, Fristen, erforderlichen Unterlagen und Kosten. Oder Sie wenden sich direkt an unsere Mitarbeiterinnen vom Bürgerbüro.

Plakate & Öffentliche Anschläge

Wenn Sie Anschläge und Plakate in unserer Gemeinde anbringen wollen, beachten Sie bitte unsere Plakatierungsverordnung, die Sie im Ortsrecht finden oder wenden Sie sich direkt an Frau Schiffmann im Bürgerbüro der VG Windach.