Bürgerinformationssystem

Sie gelangen über den nachfolgenden Link zum Bürgerinformationssystem der VG Windach und Ihrer Gemeinde, wo alle Sitzungstermine der Gemeinderäte und öffentliche Bekanntmachungen einsehbar sind.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

Gleich vorweg – ein Bürgerbescheid dient nicht dazu, um einen Verwaltungsakt, z.B. einen abgelehnten Bauantrag, nachträglich zu korrigieren. Bürgerbegehren dienen vielmehr dazu, dass Maßnahmen von allgemeinen Interesse vom Bürgern und Bürgerinnen selbst durchzusetzen. Dazu ist ein Antrag an die Gemeindevertretung notwendig, um den Bürgerentscheid, also die Abstimmung über eine kommunalpolitische Sachfrage, durchführen zu können.
Über das Wie und Wo lesen Sie mehr auf dem BayernPortal oder Sie rufen uns an. 

Bürgerantrag

Mit einem Bürgerantrag können Sie den Gemeinderat, einen Ausschuss oder den Bürgermeister verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen. Dies kann schriftlich und formlos erfolgen oder auch mündlich zur Niederschrift in der Gemeindekanzlei oder im Bürgerbüro in der VG Windach. Dazu sind verschiedene Voraussetzungen, Fristen und Rechtsgrundlagen zu beachten. Einen ersten Überblick erhalten Sie dazu auf dem BayernPortal.

Bürgerversammlung

Die Bürgerversammlung dient der Information der Gemeindebürger, der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten und der Verabschiedung von Empfehlungen an den Gemeinderat. Mehr darüber können Sie auf dem BayernPortal lesen oder Sie kontaktieren unseren Bürgermeister bzw. Frau Lang von der Verwaltungsgemeinschaft Windach.

volksbegehren und Volksentscheide

Über das Prozedere, ein Volksbegehren bzw. Volksentscheide zu initiieren und durchzuführen, informieren Sie sich auf dem BayernPortal oder kontaktieren unsere Mitarbeiterin Frau Lang in der VG Windach. 

Ehrungen

Jeder Bürger und jede Bürgerin können eine Auszeichnung verdienter Bürger bei der Gemeinde anregen. Setzen Sie sich dazu entweder mit Herrn Klotz oder Frau Lang der VG Windach in Verbindung. 

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Regelmäßig finden Wahlen statt.
Die Verwaltungsgemeinschaft Windach benötigt für nur eine Wahl fast 180 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Neben den Bediensteten der Verwaltungsgemeinschaft und den Gemeinderatsmitgliedern sind wir vor allem auf die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger angewiesen. 
Nutzen Sie deshalb die Gelegenheit „mittendrin“ zu sein. Wir laden Sie herzlich ein, am Wahlsonntag ein Stück Demokratie „live“ zu erleben, nach dem Motto „Ihre Stimme zählt – Ihre Hilfe auch!“ 
Sie interessiert, was Sie tun müssen? Hier ein paar Informationen:
Am Wahltag ist Teamwork gefragt. Sie treffen sich morgens um 7:30 Uhr mit den anderen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in Ihrem Wahllokal, stellen die Wahlkabinen und die Wahlurne auf, legen die Stimmzettel bereit und vereinbaren den Schichtdienst.
Da der Wahlvorstand grundsätzlich groß genug ist, um eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht zu bilden, werden Sie nicht den ganzen Tag im Wahllokal verbringen müssen. Lediglich ab 18:00 Uhr muss das gesamte Team zur Auszählung der Stimmen wieder anwesend sein. 
Es besteht auch die Möglichkeit, im Briefwahlvorstand mitzuwirken. Der Briefwahlvorstand trifft sich erst am Nachmittag des Wahltages, entscheidet über die Zulassung von Wahlbriefen und zählt dann auch ab 18:00 Uhr die Stimmzettel aus.

Folgende Aufgaben erwarten sie am Wahlsonntag:
• Prüfung der Wahlberechtigung
• Ausgabe der Stimmzettel
• Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
• Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
• Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
• Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr.
Für die Ausübung sind keinerlei Vorkenntnisse erforderlich. Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt sind, erfüllen Sie bereits alle Voraussetzungen, die an Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gestellt werden. Ihre Meldung ist selbstverständlich freiwillig und verpflichtet Sie nicht, bei zukünftigen Wahlen helfen zu müssen. Ihre Wünsche zum Einsatzort sowie Pläne für den gemeinsamen Einsatz mit Freunden oder Bekannten werden wir bestmöglich berücksichtigen.
Als Aufwandsentschädigung erhalten Sie ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 65,00 €.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann melden Sie sich bitte in der Verwaltungsgemeinschaft Windach per Mail oder per Telefon. Gerne können Sie auch den folgenden Meldebogen verwenden.