Aktuell

Belegplan Fahrschule, Sensioren- und Musikraum

Bei An- oder Rückfragen können Sie sich gerne schriftlich an das Hauptamt der VG Windach wenden. Telefonisch ist das Hauptamt unter
08193/9305-42 erreichbar.

Sommerferienprogramm 2024

Liebe Kinder, Jugendliche & Eltern,

das Ferienprogramm 2024 steht vor der Tür!

Alle Infos zum Sommerferienprogramm 2024 findet ihr hier: Veranstaltungen auswählen | Sommerferienprogramm 2024 | Gemeinde Windach (feripro.de)

Wir hoffen, dass euch das Programm wieder gefällt und viel Spaß macht.

Unser besonderer Dank gilt allen, die eine Kursleitung übernommen haben, die Veranstaltungen begleiten und sonst in vielfacher Weise zum Gelingen beitragen.

Die Gemeinde Windach übernimmt die entstehenden Unkosten, sodass die Teilnahme am Ferienprogramm auch in diesem Jahr wieder kostenlos ist. Vielen herzlichen Dank hierfür.

Wir wünschen allen Teilnehmern, Helfern und Begleitern eine schöne Ferienzeit und viel Freude beim diesjährigen Ferienprogramm der Gemeinde Windach.

Herzliche Grüße

Eure Jugendreferenten
Ute Pontius & Markus Ertl

Tier gefunden - was ist zu tun?

Grundsätzlich fallen aufgefundene Heim- und Haustiere wie Katzen, Hunde, Kleintiere, Ziervögel oder landwirtschaftliche Nutztiere unter das Fundrecht (§§ 965 – 984 BGB). Danach hat der Finder den Fund unverzüglich dem Eigentümer oder der zuständigen Fundbehörde (Gemeinde) zu melden.

Im Landkreis Landsberg am Lech haben alle Gemeinden mit dem Tierschutzverein Landsberg am Lech und Umgebung e.V.  sogenannte Fundtiervereinbarungen geschlossen und damit die Abwicklung dem Tierheim Landsberg am Lech übertragen.

Aufgefundene oder zugelaufene Tiere müssen deshalb beim Tierheim oder bei der nächsten Polizeidienststelle abgeben werden, sollte der Besitzer nicht bekannt sein.

Das Tierheim ist die Sammelstelle für verloren gegangene Tiere. Deshalb werden Halter, die einen Verlust melden, von der Polizei oder den Behörden immer an das Tierheim verwiesen. So kann der Eigentümer sein vermisstes Tier oft schnell wieder finden.


Digitales Baugenehmigungsverfahren ab 01.06.2024

Der Landkreis Landsberg führt zum 01.06.2024 das digitale Baugenehmigungsverfahren (digiBG) ein. Ab dem 01.06.2024 haben Antragsteller die Möglichkeit, Anträge digital einzureichen.

Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.

Forschungsprojekt „Heimat – mehr als ein Gefühl“

Zusammenhalt in ländlichen Regionen? – Ein Forschungsprojekt zum Mitmachen

Wie ist es eigentlich um den sozialen Zusammenhalt in ländlichen Regionen Bayerns bestellt und welche Ideen haben die Bürgerinnen und Bürger, um ihn zu stärken? – Das untersucht die Technische Hochschule Nürnberg bis 2026 in einem großen Forschungsprojekt in ganz Bayern. Gefördert wird das Heimatprojekt vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat.

Worum geht es im Heimatprojekt Bayern?

Sozialer Zusammenhalt: damit ist das konkrete soziale Miteinander vor Ort gemeint, das Gefühl von Zugehörigkeit und die Fragen des Gemeinwohls. Die Erscheinungsformen und Rahmenbedingungen sozialen Zusammenhalts in ländlichen Regionen werden mit drei Befragungen und vier Vertiefungsprojekten untersucht. Dabei kommen Menschen aus allen Regionen zu Wort, aus Dörfern und Kleinstädten, Alteingesessene und neu Zugezogene, Alt und Jung. 

Ausführlichere Informationen gibt es auf der Projektwebsite: www.heimatprojekt-bayern.de.

Wer kann mitmachen – und wie?

Zur Teilnahme sind die Bürger aller Kommunen eingeladen, die gemäß dem Landesentwicklungsplan Bayern (LEP) zum ländlichen Raum gehören. Die Teilnahme an den drei Befragungen ist online über die Projektwebsite möglich. Für die Vertiefungsprojekte wird das Projektteam unterschiedliche Personen und Organisationen in ganz Bayern kontaktieren.

Wann geht es los?

Die erste Befragung zu konkreten sozialen Beziehungen vor Ort ist letztes Jahr gelaufen und der Ergebnisbericht steht auf der Website bereits online. In der zweiten Befragung geht es um die Verbundenheit vor Ort. Die Teilnahme ist ab dem 14. September und bis zum 14. Oktober 2024 möglich.

Warum lohnt es sich mitzumachen?

Mit dem Forschungsvorhaben werden für Bürger und Politik Erkenntnisse über die Verbundenheit in den ländlichen Regionen erarbeitet, systematisiert und vergleichend ausgewertet. So kann der soziale Zusammenhalt besser sichtbar gemacht und weiterentwickelt werden.

Die Ergebnisse werden laufend auf der Projektwebsite zur Verfügung gestellt, so dass alle Interessierten sich selbst ein Bild machen können. Neben dem Ergebnisbericht aus der ersten Bürgerbefragung kann auch die Ergebnisbroschüre aus dem ersten Vertiefungsprojekt zum Thema Alltagsunterstützung für Senioren durch Nachbarschaftshilfen bereits online eingesehen werden. Wer ist für das Projekt verantwortlich und wie kann man Kontakt aufnehmen? Projektleitung: Prof. Dr. Sabine Fromm, Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm E-Mail: heimatprojekt-bayern@th-nuernberg.de

Link zur 2. Bürgerbefragung (geöffnet ab dem 14.09.2024)


Digitales Baugenehmigungsverfahren ab 01.06.2024

Der Landkreis Landsberg führt zum 01.06.2024 das digitale Baugenehmigungsverfahren (digiBG) ein. Ab dem 01.06.2024 haben Antragsteller die Möglichkeit, Anträge digital einzureichen.

Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.

Wechsel der polizeilichen Zuständigkeit für Gemeinden im Landkreis Landsberg am Lech

Der Dienstbereich der Polizeiinspektion Dießen am Ammersee wird zum 1. Januar 2024 um die bisher von der Polizeiinspektion Landsberg am Lech betreuten acht Gemeinden Eresing, Windach, Hofstetten, Thaining, Vilgertshofen, Reichling, Rott und Apfeldorf vergrößert.
Mehr erfahren Sie hier.

Informationen für geflüchtete aus der ukraine

Sie sind aus dem Kriegsgebiet der Ukraine geflohen? Sie brauchen Informationen und Hilfsangebote, eine Unterkunft oder ärztliche Versorgung?  Bitte klicken Sie hier für Informationen.

Sie haben in einer unserer Mitgliedsgemeinden eine Wohnungsmöglichkeit gefunden und möchten sich anmelden? Bitte beachten Sie dabei folgendes:

Zur Anmeldung benötigen Sie Ihren gültigen Reisepass und eine Wohnungsgeberbescheinigung.

Diese können Sie ganz einfach hier herunterladen, ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit Ihrem Reisedokument bei der Anmeldung vorlegen. 

Kommunaler Wohnungsbau - "Merowingerweg"

Die Gemeinde Windach realisiert auf einem eigenen Grundstück kommunalen Wohnungsbau „Merowingerweg“ und errichtet dort 15 barrierefreie Wohnungen sowie eine große Grünanlage mit öffentlichem Spielplatz und privaten sowie öffentlichen Grünflächen mit bezahlbarem Wohnraum für mittlere und niedrige Einkommen. Das Gesamtprojekt ist mit dem Kommunalen Wohnraumförderprogramm durch den Freistaat Bayern gefördert.

Für die Vergabe der Wohnungen sind soziale Aspekte zu berücksichtigen, um eine ausgewogene Bewohnerstruktur zu erhalten. 
Wenn Sie sich für die Vergabe einer Wohnung des kommunalen Wohnungsbaus der Gemeinde Windach, „Merowingerweg“, interessieren, lesen Sie bitte hier die Richtlinien für die Vergabe von Wohnungen im Merowingerweg 19 und 21, Fassung vom 24.05.2022, der Gemeindewerke Windach, einer Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Windach (klicken Sie bitte hier, um auf die Webseite der Gemeindewerke Windach zu gelangen).

Informationsblatt der VG Windach

Hier haben wir für Sie das Wichtigste aus der Verwaltung in einem Informationsblatt zusammengefasst.

Unser Windachtal

Die Gemeinde Windach auf dem Weg zur Fairtrade-Stadt

Der Gemeinderat Windach hat in seiner Sitzung am 30.03.2021 beschlossen, eine Bewerbung auf Anerkennung als Fairtrade-Town zu stellen.  Lesen Sie hier mehr…..

„..Was bisher geschah….“

Die Gemeinde Windach hat sich als Bewerberin als Fairtrade-Stadt registriert.
Die Gemeinde führt Gespräche mit Glaubensgemeinden, Vereinen und Vereinigungen, Schulen und Jugendorganisationen, lokaler Gastronomie und Einzelhandelsunternehmen, welche nachhaltige, faire Produkte anbieten oder anbieten möchten..
Werden auch Sie Teil dieser Kampagne. Nähere Informationen erhalten Sie im Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft Windach.

Carsharing Ammersee - jetzt auch in Windach

Die Gemeinde Windach beteiligt sich ebenfalls mit einem Fahrzeug am Projekt CarSharing Ammersee des Landkreises Landsberg am Lech.
Erfahren Sie hier mehr zu diesem Projekt
Ansprechpartnerin für die Gemeinde Windach ist Frau Josefine Anderer, erreichbar unter Mobil: 0170-6465599 oder Email: cw-mitglieder@mobi-ll.de

Städtebauförderung - Abschlussbericht FEWI 2030

IKEK – Interkommunales Städtebauliches Entwicklungskonzept

Überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke

Anfang 2017 fiel der Startschuss für die Gemeinden Eresing, Finning und Windach zum IKEK; die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn wurde seitens der Regierung von Oberbayern erteilt.

Durch das Ortsplanungs- und Stadtentwicklungsbüro OPLA aus Augsburg wurde eine sogenannte „Vorbereitende Untersuchung“ durchgeführt, um den baulichen und infrastrukturellen Ist-Zustand der drei Gemeinden zu erheben.

Die Ergebnisse dieser Untersuchung liegen nun vor.

Hier können Sie den Abschlussbericht der Interkommunalen Städtebauförderung FEWI 2030 online anschauen und downloaden.

Abschlussbericht IKEK

Gewässerschutz

Um den Gewässerschutz in unserem Landkreis sicherstellen zu können, ist jede Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und auch aus dem Grundwasser – sofern nicht bereits eine Gestattung hierfür vorliegt – dem Landratsamt Landsberg am Lech zu melden.
Diese Meldung hat per E-Mail an wasserrecht@lra-ll.bayern.de zu erfolgen (alternativ auch telefonisch unter 08191/129-1461).

Bei Rückfragen steht das Landratsamt Landsberg unter o. g. Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

TAXI (AST) im Landkreis Landsberg am Lech

AST ist die Abkürzung für Anruf Sammel Taxi.
Das AST fährt in Ergänzung zu den öffentlichen Verkehrsmitteln und befördert Sie von Bushaltestelle zu Bushaltestelle innerorts in Landsberg und Kaufering, sowie in viele Orte und Gemeinden im Landkreis Landsberg am Lech. Beachten Sie, das AST fährt nur nach Bedarf, bzw. auf Ihre persönliche Bestellung.
Wichtig: Ein AST ist kein privates Taxi. Wenn mehrere Fahrgäste die gleiche Linie bestellen, werden sich auch mehrere Menschen im Fahrzeug befinden!

Bitte bestellen Sie Ihr AST mindestens 45 Min. vor der gewünschten Abfahrt. Bitte melden Sie unbedingt größere Gegenstände wie: Musikinstrumente, Kinderwägen, etc. mit an.
Kleinkinder ohne mitgebrachte geeignete Rückhalteeinrichtung wie z.B. “Babyschale” oder Kindersitz dürfen NICHT befördert werden.
Zahlungen mit EC oder Kreditkarte sind NICHT möglich.