Lebensende

Friedhof

Friedhof Windach
Raiffeisenweg 3
86949 Windach

Friedhof St.Veith
Lindenstraße 3
86949 Windach

Friedhof St.Petrus und Paul
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

GRABMALGENEHMIGUNG​ & GRABPLÄTZE VERGABE

Frau Tirabasso
Leitung Bürgerbüro,
Standesamt, Friedhofswesen
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 2)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen.

Für eine Grabmalgenehmigung und wenn Sie sich über die Vergabe von Grabplätzen informieren wollen, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterin im Bürgerbüro.

Hier können Sie die Friedhofs- und Bestattungssatzung unserer Gemeinde sowie die Friedhofsgebührensatzung einsehen. 

BESTATTUNGSRECHT, BESTATTUNGSWESEN ÜBERFÜHRUNGSERLAUBNIS

Frau Tirabasso
Leitung Bürgerbüro,
Standesamt, Friedhofswesen
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 2)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen.

Hier lesen Sie mehr über die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts bzw. Bestattungswesen, das für die Überführung einer Leiche gewisse Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen vorsieht oder Sie wenden sich an unsere Mitarbeiterin Frau Tirabasso in der VG Windach. 

Friedhofs- und Bestattungsgebühren

Hier können Sie die  Friedhofsgebührensatzung unserer Gemeinde einsehen. 

Friedhof / Leichenhaus Benutzungsordnung

Hier können Sie die Friedhofs- und Bestattungssatzung unserer Gemeinde einsehen. 

TODESBESCHEINIGUNG, STERBEBEURKUNDUNG & LEICHENPASS

Frau Tirabasso
Leitung Bürgerbüro,
Standesamt, Friedhofswesen
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 2)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen.

Ein Sterbefall anzeigen kann schriftlich wie mündlich erfolgen. Die vom Arzt ausgefüllte Todesbescheinigung muss jedoch dem Standesamt zur Registrierung vorgelegt werden. Wird für die Überführung innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland ein Leichenpass benötigt, wird er bei uns in der Verwaltungsgemeinschaft Windach Frau Tirabasso ausgestellt.